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17.1.2012 von admin.
Der “schildkrötenartigen” Verweigerungshaltung in der Beihilfe wurde die Basis entzogen!
Jetzt verbesserte Behandlungsmöglichkeiten für Privat- und Beihilfe-Patienten
Mit Periimplantitis bezeichnet der Zahnarzt, eine durch Bakterien verursachte Entzündung des Kieferknochens an Zahnimplantaten. Diese Entzündung verursacht sog. Knochenkrater durch die Auflösung des Kieferknochens an den Implantaten. Dieser Erkrankung ist mit der Parodontitis an Zähnen vergleichbar. Doch auch in dieser Erkrankungsphase ist ein Erhaltung von Implantaten möglich. Durch den Einsatz von Erbium-Yag-Lasern zur Desinfektion von infizierten Implantaten kann eine Regeneration des Kieferknochens erreicht werden.
Obwohl seit längerem die guten Ergebnisse dieser Behandlung wissenschaftlich nachgewiesen wurden, haben Beihilfestellen und einige Private Krankenversicherungen die Erstattung dieser Behandlung, mit der Begründung es sei keine wissenschaftliche Methode, verweigert. Der Gesetzgeber hat die LASERBEHANDLUNG in die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, 2012) aufgenommen. Somit ist den Beihilfestellen und den restriktiven Privaten Krankenversicherungen die Argumentationsbasis für eine Erstattungskürzung entzogen worden.
Seit dem 01.01.2012 steht dem Beihilfeberechtigten und dem Privatpatienten durch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte 2012 die kostenfreie Laserbehandlung im Falle einer Periimplantitis-Therapie zu Verfügung.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Benötigen Sie weiterführende Informationen, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Ihr Zahnarzt-Team:
Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner,
Herner Straße 367, 44807 Bochum, fon: 0234.533044
Unsere Webseiten für weitere Informationen:
http://www.zahnimplantate-bochum.eu
http://www.zahnimplantate-bochum.info
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